Stufenklage
Sie bietet die Möglichkeit, zwei Klageziele, die in einem gewissen Sachzusammenhang stehen, in einer gemeinsamen Klage geltend zu machen. Dies ist für den Kläger deutlich kostengüstiger als zwei separate Klagen zu erheben. Möchte die Ehefrau z.B. Unterhalt geltend machen, muss dafür der Ehemann zuerst darlegen, was genau er monatlich verdient und welche Belastungen er ggf. geltend machen kann. Verweigert er diese Auskunft, kann die Ehefrau ihn in nur einer Klage zunächst auf Auskunft und Darlegung verklagen und nach erteilter Auskunft die Zahlung des errechneten Unterhaltsanspruch verlangen.