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Sicherungsübereignung

Sie bietet die Möglichkeit, eine Sache z.B. bei der Aufnahme eines Kredites als Sicherheit zu verpfänden und doch in ihrem Besitz zu bleiben, um sie nutzen zu können. Das Eigentum an dem Gegenstand wird auf den Kreditgeber übertragen, der die Sache erst verwerten darf, falls der Schuldner die ausstehende Forderung nicht begleicht.