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Schlichtungsverfahren

Es ist zwingend per Gesetz vorgeschrieben bei allen Nachbarstreitigkeiten und außerdem bei Streitwerten, die unter 750 Euro liegen. Erst wenn man nachweisen kann, dass ein Einigungsversuch vor einer anerkannten Schlichtungsstelle erfolglos war, kann man vor dem Zivilgericht Klage erheben.