Rechtskraft
Tritt sie ein, kann ein gerichtliches Urteil nicht mehr mit Rechtsmitteln (z.B. Berufung) angefochten werden. Es wird rechtskräftig und damit unanfechtbar. Daher sind die meisten Urteile für einen Zeitraum vom einem Monat nach Erlass nur „vorläufig rechtskräftig“, da solange noch die Rechtsmittelfrist läuft und damit die Möglichkeit, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorzugehen.