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Rechtswörterbuch
Prozesskostenhilfe

Ist das Pendant im gerichtlichen Verfahren zur außergerichtlichen Beratungshilfe. Wer meint, sich aufgrund seiner finanziell schwachen Position keinen Anwalt leisten zu können, kann durch diesen vor Erhebung einer Klage beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Wird sie gewährt, werden sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten von der Staatskasse getragen. Unter Umständen kann das Gericht aber eine teilweise Rückzahlung der vorverauslagten Kosten vom Antragsteller verlangen, maximal jedoch auf 48 Monatsraten begrenzt.