Ikea-Klausel
Ein Käufer hat beim Kauf einer beweglichen Sache grundsätzlich Gewährleistungsansprüche, wenn sich der gekaufte Gegenstand im Nachhinein als mangelhaft darstellen sollte. Der Käufer hat aber auch schon bereits einen Anspruch darauf, dass die Montageanleitung zum Aufbau des z.B. gekauften Bücherregals einwandfrei ist. Ist sie es nicht, z.B. die Anleitung ist nur auf japanisch o.ä. abgedruckt, stellt dies bereits einen Mangel des Kaufgegenstands, d.h. des Bücherregals, dar, wenn aufgrund der fehlerhaften Montageanleitung der Gegenstand auch falsch aufgebaut wurde. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn trotz fehlerhafter Anleitung das Regal im Ergebnis richtig aufgebaut wurde.