Gewährleistung
Kauft jemand eine bewegliche Sache, stehen ihm hieran bei Neuwaren zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zu. Erhält der Käufer also eine mit einem Mangel behaftete Sache, kann er die Reparatur verlangen. Vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann er erst, wenn die Reparatur entweder wiederholt fehlgeschlagen ist oder er den Verkäufer unter Fristsetzung zur Reparatur aufgefordert hat, dieser aber gehandelt hat.