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Fruchtlosigkeitsbescheinigung

Sie wird vom Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ausgestellt und bescheinigt, dass der unternommene Pfändungsversuch ohne Erfolg verlaufen ist. Erst mit dieser Bescheinigung kann der Gläubiger dann den Antrag beim Gericht stellen, dass der Schuldner seine konkreten Vermögensverhältnisse offen legen soll und die Eidesstattliche Versicherung abgibt.