Was kostet ein Anwalt?
Die Kosten meiner Beauftragung, als Anwältin für Sie tätig zu werden, kann nicht pauschal genannt werden, jeder Einzelfall muss individuell berechnet werden.
Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach verschiedenen Gebührensätzen auf Grundlage des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder alternativ nach
Stundenhonorar nach vorheriger Vereinbarung.
Bei der Kostenberechnung nach dem RVG entsteht für die allgemeine außergerichtliche Geschäftstätigkeit in der Regel eine durchschnittliche
1.3 Gebühr bemessen nach dem Streitwert des jeweiligen Falls. Aus was sich der Streitwert im Einzelnen zusammensetzt, können Sie in meinem kleinen Rechtswörterbuch nachlesen. Kommen weitere anwaltliche Tätigkeiten hinzu, entstehen hierdurch zusätzliche Gebühren, über die ich Sie in unserem Besprechungstermin selbstverständlich aufkläre.
Wenn Sie sich einen unverbindlichen ersten Eindruck verschaffen möchten, werfen Sie einen Blick auf die aktuelle
Gebührentabelle nach dem RVG.