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Fachkanzlei
Anwaltskosten
Prozesskostenhilfe

Ist ein Mandant aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die gewöhnlich entstehenden Anwaltsgebühren aus eigener Tasche zu zahlen, werde ich auf Ihren Wunsch einen Antrag an das Gericht stellen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Details siehe im kleinen Rechtswörterbuch).
Hierzu muss der Mandant dem Gericht nachweisen, dass er sich einen Anwalt zurzeit nicht leisten kann, z. B. durch Vorlage sämtlicher Einkommensbelege und Nachweis seiner monatlichen Belastungen. Wird ihm Prozesskostenhilfe gewährt, zahlt die Staatskasse alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Hier finden Sie das vollständige Antrags-Formular mit Ausfüllhinweisen.